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   VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11   

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https://dejure.org/2011,29470
VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11 (https://dejure.org/2011,29470)
VG Bremen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 5 V 130/11 (https://dejure.org/2011,29470)
VG Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 5 V 130/11 (https://dejure.org/2011,29470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anordnung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens bei charakterlichen Eignungszweifeln infolge Alkoholproblematik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11
    Ohne weiteres können von daher solche Personen nicht verdächtigt werden, eher als "Alkoholnormalverbraucher" nach einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht die nötige Selbstkontrolle aufzubringen und von der Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.06.2007 - 10 A 10062/07 unter Hinweis auf BVerwGE 99, 249).

    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023; juris).

  • VG Bremen, 01.04.2010 - 5 V 312/10

    Verlust der Fahrerlaubnis: Alkoholauffälligkeit ohne Zusammenhang mit dem

    Auszug aus VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11
    Es bestünden in der Fallgestaltung auch deutliche Unterschiede zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 01.04.2010 (5 V 312/10) zugrunde gelegen habe.

    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023; juris).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11
    Ohne weiteres können von daher solche Personen nicht verdächtigt werden, eher als "Alkoholnormalverbraucher" nach einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht die nötige Selbstkontrolle aufzubringen und von der Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.06.2007 - 10 A 10062/07 unter Hinweis auf BVerwGE 99, 249).
  • OVG Saarland, 18.09.2000 - 9 W 5/00

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11
    Die Kammer hält allerdings an ihrer Rechtsprechung fest, dass Allkoholauffälligkeiten nicht nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Nr. 2 a FeV geben, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen (so aber wohl Hessischer VGH, B. v. 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 sowie OVG Saarland, B. v. 18.09.2000 - 9 W 5/00 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11
    Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung wird vielmehr auch dann bestehen, wenn deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen vorliegen und außerdem weitere tatsächliche Umstände festzustellen sind, die in Gesamtschau mit der vermuteten Alkoholproblematik die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.06.2002 - 10 S 985/02).
  • VGH Hessen, 09.11.2000 - 2 TG 3571/00

    Fahreignungsgutachten - Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11
    Die Kammer hält allerdings an ihrer Rechtsprechung fest, dass Allkoholauffälligkeiten nicht nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Nr. 2 a FeV geben, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen (so aber wohl Hessischer VGH, B. v. 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 sowie OVG Saarland, B. v. 18.09.2000 - 9 W 5/00 - juris).
  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Auszug aus VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11
    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023; juris).
  • VG Bremen, 08.06.2011 - 5 V 456/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs

    Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers können derartige Zweifel an der Fähigkeit, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Fahrzeugs zu trennen, auch aus solchen Fallkonstellationen folgen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Straßenverkehr aufzeigen; ausreichend ist nach der Rechtsprechung der Kammer vielmehr auch ein nur mittelbarer Straßenverkehrsbezug (vgl. VG Bremen, B. v. 11.05.2011 - 5 V 130/11).

    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 11.05.2011 - 5 V 130/11; VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023).

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